Frage

Gilt für zusammengeballt ausgezahlte Überstundenvergütungen der ermäßigte Steuersatz?

Ja. Der BFH hat mit Urteil vom 2.12.2021 (VI R 23/19) entschieden, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum ausgezahlt werden, als außerordentliche Einkünfte nach § 34 Abs. 1 EStG mit dem ermäßigten Steuersatz (Fünftelregelung) zu besteuern sind. Damit wird die durch den progressiven Tarif entstehende Steuermehrbelastung abgemildert.

Stand: März 2022

Mehr dazu im Beitrag Steuermäßigung bei zusammengeballter Überstundenvergütung.

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