Die Förderung wird über die Einkommensteuererklärung beantragt, indem die Aufwendungen für die energetischen Maßnahmen gegenüber dem Finanzamt angegeben werden. Erforderlich sind eine ordnungsgemäße Rechnung des Fachunternehmens sowie die Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster. Die Zahlung muss unbar (z.B. per Überweisung) erfolgt sein.
Stand: April 2024
Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen.
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