Über drei Jahre können insgesamt 20 % der Aufwendungen, maximal 40.000 EUR pro Objekt, von der Einkommensteuer abgezogen werden. Im ersten und zweiten Jahr sind jeweils 7 % (max. 14.000 EUR) und im dritten Jahr 6 % (max. 12.000 EUR) absetzbar. Kosten für Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten sind sofort im Jahr der Zahlung zu 50 % abziehbar.
Stand: April 2024
Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen.
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