Frage

Welche Unternehmen gelten als Fachunternehmen für energetische Maßnahmen?

Als Fachunternehmen gelten Handwerksbetriebe aus den für die Gebäudesanierung relevanten Gewerken, z.B. Maurer- und Betonbauer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Zimmerer und Tischler, Dachdecker, Klempner, Installateure und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Metallbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Schornsteinfeger, Fliesenleger sowie spezialisierte Fenstermonteure. Entscheidend ist, dass das Unternehmen im Bereich der jeweiligen energetischen Maßnahme tätig ist.

Stand: April 2024

Mehr dazu im Beitrag Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen.

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