Fällt das Ende der 4-Tagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf auf den Ablauf des nächsten Werktags. Geht ein Bescheid beispielsweise an einem Dienstag zur Post und wäre der 4. Tag ein Samstag, gilt der Bescheid erst am folgenden Montag als bekanntgegeben. Erst ab diesem Tag laufen Einspruchs- und Klagefrist.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Steuerbescheide: Zukünftig 4-Tage-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe.
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