Frage

Können auch Unternehmer aus anderen EU-Ländern die deutsche Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja, ab 1.1.2025 können auch in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Deutschland anwenden. Umgekehrt können deutsche Unternehmer die Steuerbefreiung im EU-Ausland nutzen, müssen dafür aber an einem besonderen Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern teilnehmen und ihre Umsätze quartalsweise elektronisch melden.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Steuerbescheide: Zukünftig 4-Tage-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe.

Verwandte Fragen

  • Bis zu welchem Bruttolistenpreis wird ein E-Firmenwagen begünstigt?

    Die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Versteuerung von Elektro-Firmenwagen wurde angehoben; den genauen Betrag und die Fundstelle finden Sie im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gibt es Meldepflichten für Krypto-Transaktionen?

    Für Krypto-Transaktionen kommen Melde- und Berichtspflichten — ab wann und für wen, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gibt es eine besondere Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge?

    Für neue E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen ist eine eigene degressive Abschreibung vorgesehen — Details und Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gilt für Restaurantumsätze wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz?

    Für Speisen in der Gastronomie ist die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz vorgesehen — ab wann genau, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht