Frage

Ab wann gilt die 4-Tage-Zugangsvermutung für Steuerbescheide?

Die neue 4-Tage-Zugangsvermutung gilt für alle Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2024 zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bereitgestellt werden. Sie ersetzt die bisherige 3-Tage-Frist und wurde an die verlängerten Laufzeitvorgaben der Briefzustellung angepasst.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Steuerbescheide: Zukünftig 4-Tage-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe.

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