Ja. Nicht im Inland ansässige Zuwendungsempfänger müssen in das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) aufgenommen sein, um in Deutschland steuerlich anerkannte Spendenbescheinigungen ausstellen zu dürfen.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Spendenbescheinigungen von ausländischen Empfängern: Registrierung notwendig.
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