Frage

Wie wird ein gemeinsam genutztes Arbeitszimmer von Ehegatten steuerlich behandelt?

Die Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer sind bei jedem Nutzer einzeln zu prüfen. Liegen sie bei beiden vor, darf jeweils der wirtschaftlich Tragende die Aufwendungen ansetzen. Bei Zahlung über ein Gemeinschaftskonto kann der jeweilige Schuldner die Kosten geltend machen – läuft etwa die Stromrechnung auf die Ehefrau, kann sie diese Aufwendungen abziehen.

Stand: September 2023

Mehr dazu im Beitrag Selbstständige/Gewerbliche Tätigkeit durch Pensionär – Anerkennung häusliches Arbeitszimmer.

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