Frage

Was ist bei Mitunternehmerschaften hinsichtlich des Sanierungsertrags festzustellen?

Bei Mitunternehmerschaften sind sowohl die Höhe des Sanierungsertrags als auch die Höhe der mindernden Beträge gesondert festzustellen. Eine Neuregelung stellt klar, in welchen Fällen diese gesonderte Feststellung weiterhin erforderlich ist.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Sanierungserträge: Klarstellung zur Steuerbefreiung.

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