Frage

Welche konkreten Maßnahmen verbessern die Ratingnote eines Unternehmens?

Wirkungsvoll sind insbesondere die Verbesserung der Eigenkapitalquote, der Abbau von Warenbeständen und Forderungen sowie die Optimierung der Finanzstruktur (Working Capital, Anlagendeckung). Hinzu kommen die Anpassung von Kreditlaufzeiten, die Erhöhung der Rentabilität, die Reduzierung von Verschuldung und Anlagevermögen, die Steigerung des Cash Flows sowie eine optimierte Kommunikation mit Kapitalgebern.

Stand: Dezember 2020

Mehr dazu im Beitrag Rating – Analyse und mögliche Verbesserungs<wbr>maßnahmen <br><small>von Ingolf Ersel</br>.

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    Ein Rating bewertet die wirtschaftliche Lage und voraussichtliche Entwicklung eines Unternehmens sowie dessen Bonität und mögliche Risiken. Für Banken und Investoren dient es als Instrument zur Bestimmung von Schuldnerbonitäten, Ausfallwahrscheinlichkeiten und zur Minimierung von Kreditrisiken. Das Ergebnis beeinflusst maßgeblich, ob ein Kredit gewährt wird und zu welchen Konditionen.

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  • Was ist ein Gesellschafterdarlehen und wer kann es vergeben?

    Ein Gesellschafterdarlehen ist ein Kredit, den ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gewährt. Es unterliegt den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und beinhaltet eine Rückzahlungspflicht des Schuldners. Solange sich die Gesellschaft nicht in der Krise befindet, darf sie das Darlehen wie eine normale Verbindlichkeit zurückzahlen. Diese Finanzierungsform ist Kapitalgesellschaften vorbehalten.

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    Eine weitgehend digitalisierte Kanzlei kann kurzfristig auf Home-Office umstellen, da Unterlagen elektronisch verfügbar sind und Mitarbeiter ortsunabhängig arbeiten können. Papierordner müssen nicht transportiert werden, was Flexibilität schafft. Zudem bleibt mehr Kapazität, um sich auf neue fachliche Herausforderungen wie Kurzarbeit oder Überbrückungshilfen zu konzentrieren.

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  • Wer ist seit dem TraFinG zur Meldung an das Transparenzregister verpflichtet?

    Seit Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) zum 01.08.2021 sind grundsätzlich alle juristischen Personen des Privatrechts (z.B. GmbH, AG, Genossenschaft) sowie eingetragenen Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, Partnerschaftsgesellschaft) meldepflichtig. Auch Treuhandgestaltungen und vergleichbare Rechtsgestaltungen müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden. Die bisherige Meldefiktion bei elektronisch abrufbaren Registereintragungen ist entfallen, da das Transparenzregister nun ein Vollregister ist.

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