Zunächst wird die Einkommensteuer auf das laufende Einkommen ohne Kurzarbeitergeld ermittelt. Anschließend wird ein fiktives Einkommen inklusive Kurzarbeitergeld berechnet und der sich daraus ergebende höhere Durchschnittssteuersatz auf das tatsächliche zu versteuernde Einkommen angewendet. Die Differenz zwischen diesem Betrag und der bereits einbehaltenen Lohnsteuer ergibt die Nachzahlung – beispielsweise 672 Euro bei 24.000 Euro Einkommen plus 5.573 Euro Kurzarbeitergeld.
Stand: Mai 2021
Mehr dazu im Beitrag Pflicht zur Einkommensteuererklärung 2020 – Kurzarbeitergeld.
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