In Steuerklasse I liegen die Sätze zwischen 7 % (bis 75.000 Euro) und 30 % (über 26 Mio. Euro). In Steuerklasse II reichen sie von 15 % bis 43 %, in Steuerklasse III von 30 % bis 50 %. Der jeweilige Steuersatz wird auf das den Freibetrag übersteigende Vermögen angewendet.
Stand: Januar 2022
Mehr dazu im Beitrag Optimale Nutzung von Freibeträgen bei Erbschaften oder Schenkungen.
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