Frage

Welche Freibeträge gelten für Ehegatten und Kinder bei Erbschaft oder Schenkung?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen allgemeinen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder, Stiefkinder und Adoptivkinder sowie Kinder verstorbener Kinder von 400.000 Euro. Enkel erhalten 200.000 Euro, Urenkel sowie Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) jeweils 100.000 Euro. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für Hausrat (41.000 Euro) und für andere bewegliche Güter (12.000 Euro).

Stand: Januar 2022

Mehr dazu im Beitrag Optimale Nutzung von Freibeträgen bei Erbschaften oder Schenkungen.

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