Steuerklasse I umfasst Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel sowie Eltern und Großeltern (Letztere nur im Erbfall). In Steuerklasse II fallen Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Stiefeltern, geschiedene Ehegatten sowie Eltern und Großeltern bei Schenkung. Steuerklasse III gilt für alle übrigen Personen wie Onkel, Tanten, Lebensgefährten ohne Trauschein, Freunde und Nachbarn.
Stand: Januar 2022
Mehr dazu im Beitrag Optimale Nutzung von Freibeträgen bei Erbschaften oder Schenkungen.
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