Frage

Warum sind unverheiratete Paare bei Erbschaft und Schenkung steuerlich benachteiligt?

Lebensgefährten ohne Trauschein oder eingetragene Lebenspartnerschaft gelten steuerrechtlich als Fremde und fallen in Steuerklasse III. Ihnen steht nur ein allgemeiner Freibetrag von 20.000 Euro zu, während verheiratete Partner 500.000 Euro erhalten. Zudem werden bereits ab dem ersten steuerpflichtigen Euro 30 % Erbschaftsteuer fällig.

Stand: Januar 2022

Mehr dazu im Beitrag Optimale Nutzung von Freibeträgen bei Erbschaften oder Schenkungen.

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