Frage

Ab wann müssen elektronische Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein?

Seit dem 1.1.2020 besteht die gesetzliche Pflicht, elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Zusätzlich müssen die Kassen für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg ausdrucken können und die eingesetzten Kassen sind dem Finanzamt zu melden.

Stand: November 2019

Mehr dazu im Beitrag Nichtbeanstandung alter Kassensysteme bis 30.09.2020.

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