Frage

Welche besonderen Voraussetzungen gelten für Kapitalgesellschaften bei der Neustarthilfe?

Der antragstellende Gesellschafter muss mindestens 20 Stunden pro Woche für die Kapitalgesellschaft tätig sein. Bei Ein-Personen-Kapitalgesellschaften muss er 100 % der Anteile halten, bei mehreren Gesellschaftern mindestens 25 %. Zudem darf höchstens ein Teilzeitbeschäftigter angestellt sein, die Gründung muss vor dem 01.05.2020 erfolgt sein und es darf kein Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt worden sein.

Stand: März 2021

Mehr dazu im Beitrag Neustarthilfe für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften.

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