Frage

Muss die Neustarthilfe zurückgezahlt werden?

Die Auszahlung erfolgt zunächst als Vorschuss. Nach Ende des Förderzeitraums (30.06.2021) müssen die tatsächlich erzielten Umsätze gemeldet werden. Liegt der Umsatz im Förderzeitraum bei höchstens 40 % des Referenzumsatzes, darf der Vorschuss vollständig behalten werden. Liegen die Umsätze darüber, ist anteilig zurückzuzahlen.

Stand: März 2021

Mehr dazu im Beitrag Neustarthilfe für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften.

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