Der Förderzeitraum umfasst den 01.01.2021 bis 30.06.2021. Anträge können bis einschließlich 31.08.2021 gestellt werden, und zwar ausschließlich über einen prüfenden Dritten wie einen Steuerberater. Pro Antragsteller ist nur ein Antrag auf Neustarthilfe möglich, und es muss zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III gewählt werden.
Stand: März 2021
Mehr dazu im Beitrag Neustarthilfe für Soloselbständige und Kapitalgesellschaften.
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