Frage

Wann liegt bei Werbung am Mitarbeiterfahrzeug ausnahmsweise kein Arbeitslohn vor?

Kein Arbeitslohn liegt nur dann vor, wenn die betriebsfunktionale Zielsetzung der Werbung eindeutig im Vordergrund steht. Dies setzt voraus, dass die Vertragsgestaltung die Förderung des Werbeeffekts sicherstellt, etwa durch konkrete Vorgaben zum werbewirksamen Einsatz des Fahrzeugs sowie Regelungen zu Exklusivität oder zur Zulässigkeit weiterer Fremdwerbung.

Stand: Februar 2020

Mehr dazu im Beitrag NEUES FG-URTEIL: Entgelt des Arbeitgebers für WERBUNG AUF FAHRZEUGEN = AR-BEITSLOHN!!!.

Verwandte Fragen

  • Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

    Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

    Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was gilt steuerlich beim Minijob?

    Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?

    Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht