Frage

Wie wird die Mobilitätsprämie berechnet?

Bemessungsgrundlage ist die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer (2021: 0,35 €/km; 2022: voraussichtlich 0,38 €/km) multipliziert mit den darüber hinausgehenden Kilometern und den Arbeitstagen. Dieses Produkt wird mit der Differenz zwischen Grundfreibetrag und zu versteuerndem Einkommen verglichen; der niedrigere der beiden Werte bildet die Bemessungsgrundlage. Auf diese werden 14 % (entspricht dem Eingangssteuersatz) als Prämie gewährt.

Stand: März 2022

Mehr dazu im Beitrag Mobilitätsprämie für Geringverdiener.

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