Bemessungsgrundlage ist die erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer (2021: 0,35 €/km; 2022: voraussichtlich 0,38 €/km) multipliziert mit den darüber hinausgehenden Kilometern und den Arbeitstagen. Dieses Produkt wird mit der Differenz zwischen Grundfreibetrag und zu versteuerndem Einkommen verglichen; der niedrigere der beiden Werte bildet die Bemessungsgrundlage. Auf diese werden 14 % (entspricht dem Eingangssteuersatz) als Prämie gewährt.
Stand: März 2022
Mehr dazu im Beitrag Mobilitätsprämie für Geringverdiener.
Verwandte Fragen
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
Was gilt steuerlich beim Minijob?
Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)
Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)