Frage

Wie werden die verschiedenen Mietereinbauten steuerlich abgeschrieben?

Scheinbestandteile und Betriebsvorrichtungen gelten als bewegliche Wirtschaftsgüter und werden über die Mietdauer oder die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG abgeschrieben. Mietereinbauten im wirtschaftlichen Eigentum sowie solche mit besonderem betrieblichen Nutzungsvorteil sind dagegen regelmäßig unbewegliche Wirtschaftsgüter und werden über die Nutzungsdauer des Gebäudes oder nach § 7 Abs. 5a EStG abgeschrieben.

Stand: Juli 2023

Mehr dazu im Beitrag Mietereinbauten/Bauten auf fremden Grundstücken.

Verwandte Fragen

  • Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?

    Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?

    Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was gilt steuerlich beim Minijob?

    Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

  • Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?

    Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht