Frage

Welche Steuerklassenkombinationen können Ehegatten oder Lebenspartner wählen?

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, die unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können für den Lohnsteuerabzug zwischen den Kombinationen IV/IV und III/V wählen. Bei III/V erhält der Höherverdiener Steuerklasse III, der Geringerverdiener Steuerklasse V. Alternativ ist auf Antrag auch das Faktorverfahren (IV/IV mit Faktor) möglich.

Stand: Mai 2022

Mehr dazu im Beitrag Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Ehegatten oder Lebenspartnern (2022, beide AN).

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