Frage

Wie viel Prozent der Kinderbetreuungskosten sind ab 2025 steuerlich abziehbar?

Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 können Eltern 80 % ihrer Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Bisher waren es lediglich zwei Drittel der Aufwendungen. Damit wird ein höherer Anteil der tatsächlichen Kosten steuerlich anerkannt.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Mehr Kinderbetreuungskosten abziehbar.

Verwandte Fragen

  • Bis zu welchem Bruttolistenpreis wird ein E-Firmenwagen begünstigt?

    Die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Versteuerung von Elektro-Firmenwagen wurde angehoben; den genauen Betrag und die Fundstelle finden Sie im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gibt es Meldepflichten für Krypto-Transaktionen?

    Für Krypto-Transaktionen kommen Melde- und Berichtspflichten — ab wann und für wen, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gibt es eine besondere Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge?

    Für neue E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen ist eine eigene degressive Abschreibung vorgesehen — Details und Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gilt für Restaurantumsätze wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz?

    Für Speisen in der Gastronomie ist die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz vorgesehen — ab wann genau, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht