Frage

Welche Leistungen sind in die Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe einzubeziehen?

Einzubeziehen sind alle Entgelte, die für den Erhalt oder die Nutzung der Tätigkeit bzw. des Werkes anfallen. Dazu zählen insbesondere gezahlte Honorare und Kommissionen bei der Veräußerung des Werkes sowie Nebenleistungen wie Telefon-, Fracht-, Material- und Personalkosten. Nicht in die Bemessung einbezogen wird die an den Künstler oder Publizisten gezahlte Umsatzsteuer.

Stand: Januar 2022

Mehr dazu im Beitrag Künstlersozialabgaben – Was ist zu beachten?.

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