Ja, allerdings auf einer anderen Rechtsgrundlage. Statt § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 a EStG kommt eine Berücksichtigung wegen Behinderung nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG in Betracht, wenn das Kind sich infolge der Erkrankung nicht selbst unterhalten kann. Voraussetzung ist die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt aufgrund der Erkrankung.
Stand: Mai 2022
Mehr dazu im Beitrag Kindergeld für langfristig erkrankte Kinder in der Berufsausbildung.
Verwandte Fragen
Wann gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
Wann kann ich ein häusliches Arbeitszimmer absetzen?
Ob und wie ein häusliches Arbeitszimmer abziehbar ist, hängt von der Nutzung ab. Die Infografik dazu finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Arbeitszimmer ab 2023". (Quelle: Deubner Verlag)
Was gilt steuerlich beim Minijob?
Für geringfügige Beschäftigungen gelten besondere Pauschalierungs- und Verdienstregeln. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Geringfügige Beschäftigung Minijob". (Quelle: Deubner Verlag)
Was ist bei der Gründung einer GmbH zu beachten?
Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)