Frage

In welcher Höhe können Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG steuerlich geltend gemacht werden?

Steuerpflichtige können 20 % der begünstigten Aufwendungen, höchstens jedoch 1.200 EUR pro Kalenderjahr, direkt von der tariflichen Einkommensteuer abziehen. Begünstigt sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im eigenen Haushalt.

Stand: Dezember 2022

Mehr dazu im Beitrag Keine Steuermäßigung für Handwerkerleistungen bei Verrechnung mit dem Gesellschafterkonto.

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