Frage

Was hat der BFH Ende 2022 zur Schätzung von Kosten beim Fahrtenbuch entschieden?

Der Bundesfinanzhof hat Ende 2022 entschieden, dass eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen die Anwendung der Fahrtenbuchmethode ausschließt. In diesem Fall ist die Privatnutzung zwingend nach der pauschalen 1-%-Regelung zu ermitteln.

Stand: Dezember 2023

Mehr dazu im Beitrag Keine Schätzung bei Fahrtenbuchmethode – Firmenwagen.

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