Frage

Ist die erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei einer umgekehrten Betriebsaufspaltung möglich?

Ja, der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Immobiliengesellschaften die erweiterte gewerbesteuerrechtliche Kürzung nach §9 Nr. 1 Satz 2 GewStG auch bei einer umgekehrten Betriebsaufspaltung auf Antrag in Anspruch nehmen können. Eine originäre gewerbliche Tätigkeit lässt sich aus dieser Konstellation nicht ableiten, sodass die Kürzung nicht ausgeschlossen ist.

Stand: Juni 2024

Mehr dazu im Beitrag Keine Gewerbesteuerkürzung bei einer umgekehrten Betriebsaufspaltung.

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