Frage

Wer hat im FG-Münster-Fall trotz fehlender Erwerbstätigkeit Kindergeld erhalten?

Eine bulgarische Mutter, die im Juli 2020 mit ihren Kindern zu ihrem in Deutschland bereits erwerbstätigen Ehemann zog und selbst nicht arbeitete, erhielt auch für die ersten drei Monate nach dem Zuzug Kindergeld. Maßgeblich war, dass durch den Wohnsitz und die Erwerbstätigkeit des Ehemannes bereits zuvor ein fiktiver Familienwohnsitz in Deutschland bestand.

Stand: Februar 2021

Mehr dazu im Beitrag KEINE DREIMONATIGE SPERRFRIST FÜR ZUGEZOGENE EU-AUSLÄNDER.

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