Frage

Gilt die dreimonatige Kindergeld-Sperrfrist auch für zugezogene EU-Ausländer?

Nach dem Urteil des FG Münster vom 10.12.2020 greift die dreimonatige Sperrfrist für nicht erwerbstätige EU-Ausländer nicht, wenn bereits vor Begründung des inländischen Wohnsitzes ein Anspruch auf Kindergeld in Deutschland bestand. Die Familienkasse darf das Kindergeld in diesen Fällen nicht für die ersten drei Monate verweigern. Die Revision zum BFH wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Stand: Februar 2021

Mehr dazu im Beitrag KEINE DREIMONATIGE SPERRFRIST FÜR ZUGEZOGENE EU-AUSLÄNDER.

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