Frage

Was ist ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis)?

ELENA war ein Verfahren, bei dem Arbeitgeber monatlich die Entgeltdaten ihrer Angestellten an eine zentrale Speicherstelle in Würzburg übermitteln mussten. Behörden sollten die Daten bei Anträgen auf Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld direkt abrufen können, sodass Papierbescheinigungen entfallen. Ziel war eine Reduktion des bürokratischen Aufwands für Unternehmen.

Stand: Dezember 2010

Mehr dazu im Beitrag Elektronischer Entgeltnachweis, gestatten, Elena.

Verwandte Fragen

  • Gilt der Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer auch nach einem Betriebsübergang?

    Ja, der Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX geht bei einem Betriebsübergang gemäß § 613a BGB auf den Erwerber über. Der neue Arbeitgeber tritt in alle Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses ein, einschließlich des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Beschäftigte.

    Permalink zur Frage

  • Müssen Rentner auch ohne Aufforderung des Finanzamts eine Steuererklärung abgeben?

    Ja, Rentner sind grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Es ist ein verbreiteter Irrglaube, dass eine Erklärung nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch das Finanzamt notwendig ist. Die Pflicht entsteht eigenständig aus dem Steuerrecht.

    Permalink zur Frage

  • Nach welchen Kriterien bewertet Focus Money Steuerberatungskanzleien im Top-Steuerberater-Ranking?

    Focus Money bewertet Steuerberatungskanzleien nach mehreren Kriterien: der Kanzleistruktur und -organisation, der Weiterbildung der Mitarbeiter sowie der fachlichen Qualifikation. Letztere wird durch Fachfragen zu Steuerdetails geprüft, die von Betriebsprüfern und den Steuerökonomen der Leibniz Universität Hannover gestellt werden.

    Permalink zur Frage

  • Verdoppeln sich die Freibeträge bei Schenkung vor dem Erbfall automatisch?

    Nein, die persönlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer verdoppeln sich nicht automatisch durch eine vorgezogene Schenkung. Eine doppelte Nutzung der Freibeträge ist nur möglich, wenn zwischen der Schenkung und dem späteren Erbfall mehr als 10 Jahre liegen. Liegt der Zeitraum darunter, werden frühere Schenkungen mit dem Erbfall zusammengerechnet.

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht