Ja, eine genaue Abgrenzung der behinderungsbedingten Umbaukosten von allgemeinen Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen ist zwingend erforderlich. Nur die rein behinderungs- oder krankheitsbedingten Kosten sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Eine entsprechende Dokumentation und ggf. ein ärztliches Attest sollten vorliegen.
Stand: November 2019
Mehr dazu im Beitrag Hausumbaukosten im Rahmen der Pflege.
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