Frage

Können Umbaukosten für altersgerechtes Wohnen steuerlich geltend gemacht werden?

Ja, Hausumbaukosten können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn sie ausschließlich durch eine Krankheit oder Behinderung begründet sind. Voraussetzung ist, dass es sich um angemessene, übliche Kosten für eine alters- oder behindertengerechte Ausstattung handelt. Dies gilt sowohl für Neubauten als auch für den Umbau bestehender Wohnungen.

Stand: November 2019

Mehr dazu im Beitrag Hausumbaukosten im Rahmen der Pflege.

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