Frage

Sind haushaltsnahe Pflegeleistungen bei Barzahlung ab 2025 noch steuerlich absetzbar?

Nein. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wird die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen nur noch gewährt, wenn die Zahlung unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt. Barzahlungen sind damit ausdrücklich ausgeschlossen.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Haushaltsnahe Dienstleistung: Auch Pflege und Betreuung darf nicht bar bezahlt werden.

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