Frage

Welche Handlungsempfehlung gilt für drohend wertlose Optionsscheine?

Ist absehbar, dass Optionsscheine im Jahr 2020 wertlos verfallen, sollte noch im Jahr 2019 eine Veräußerung mit Verlust erfolgen. Nur so erkennt das Finanzamt den Verlust steuerlich an und ermöglicht die Verrechnung mit anderen Kapitalerträgen. Ein wertloser Verfall erst im Jahr 2020 wäre steuerlich irrelevant.

Stand: Oktober 2019

Mehr dazu im Beitrag Handlungsempfehlungen hinsichtlich "verlustiger" Aktien! Veräußerung eventuell noch im Jahr 2019 umsetzen!.

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  • Ab wann greift die Dokumentationspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach der EU-Melderichtlinie?

    Die EU-Melderichtlinie verlangt bereits seit dem 25.6.2018 gewisse Dokumentationsobliegenheiten, obwohl die eigentliche Berichtspflicht erst zum 31.8.2020 erfüllt werden muss. Damit besteht ein sogenannter Vorwirkungszeitraum, in dem Steuerpflichtige und Intermediäre relevante Gestaltungen prüfen und dokumentieren müssen, obwohl die nationalen Umsetzungsgesetze noch nicht vollständig verabschiedet sind.

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  • Bis wann muss die Einkommensteuererklärung für 2018 abgegeben werden?

    Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 muss grundsätzlich bis zum 31.07.2019 beim Finanzamt eingereicht werden. Damit gilt ab dem Veranlagungsjahr 2018 eine um zwei Monate verlängerte Abgabefrist gegenüber dem früheren Stichtag 31.05. des Folgejahres.

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