Frage

Wann gilt ein betrieblicher Arbeitsplatz wegen Lärmbelästigung als unzumutbar?

Nach BFH-Rechtsprechung (Urteil v. 6.11.2014, VI R 4/14) ist ein betrieblicher Arbeitsplatz als ungeeignet anzusehen, wenn bestimmte Lautstärkepegel überschritten werden und gesundheitliche Folgeschäden drohen. Dies gilt besonders bei spezifischen Vorerkrankungen des Arbeitnehmers. In diesen Fällen kann ein Ausweichen ins häusliche Arbeitszimmer steuerlich anerkannt werden.

Stand: Januar 2023

Mehr dazu im Beitrag Häusliches Arbeitszimmer bei gesundheitlichen Einschränkungen.

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