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Häusliches Arbeitszimmer bei gesundheitlichen Einschränkungen

Wie der Werbungskostenabzug bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers aus gesundheitlichen Gründen zu beurteilen ist, wird im Folgenden anhand eines konkreten Rechtsstreits dargelegt: Streitfall Ein zusammenveranlagtes Ehepaar hat im Streitjahr Kosten

2 Min LesezeitAktualisiert: 2023-01-26Empfohlen

Wie der Werbungskostenabzug bei Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers aus gesundheitlichen Gründen zu beurteilen ist, wird im Folgenden anhand eines konkreten Rechtsstreits dargelegt:

Streitfall

Ein zusammenveranlagtes Ehepaar hat im Streitjahr Kosten für die Nutzung eines Arbeitszimmers von den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit abgezogen. Begründet haben die Eheleute den Abzug damit, dass die Klägerin aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen nicht durchgehend auf dem ihr vom Arbeitgeber gestellten Arbeitsplatz tätig sein kann. Stattdessen erleichtere ihr die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers das Leben erheblich und beuge schwerwiegende gesundheitliche Folgen vor. Weiterhin stellt die Klägerin heraus, dass die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug eines Heimarbeitsplatzes, welche im Einkommenssteuergesetz genannt werden, nicht in jedem Fall zu erfüllen sind. Sondern sie dienen dazu, den Begriff „Häusliches Arbeitszimmer“ objektiv greifbar zu machen.

Ansicht Finanzamt – kein Werbungskostenabzug

Das für die Eheleute zuständige Finanzamt vertrat die Ansicht, dass ein Werbungskostenabzug für das Arbeitszimmer entfalle, da es erstens nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit der Klägerin darstelle und zweitens ihr im Unternehmen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Somit sein die rechtlichen Voraussetzungen für einen Werbungskostenabzug des häuslichen Arbeitszimmers nicht erfüllt.

Entscheidung: FG Berlin-Brandenburg

Das Urteil (Urteil v. 29.9.2022, 5 K 5138/21) des FG Berlin-Brandenburg ergab, dass die Arbeitnehmerin, welcher zur Vermeidung von gesundheitlichen Risiken ein häusliches Arbeitszimmer nutzte, die hierfür entstanden Kosten steuerlich absetzen kann. Der Abzug ist hierbei jedoch auf einen Höchstbetrag von 1.250 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.

Hinweis: BFH-Rechtsprechung zu Lärmbelästigung am Arbeitsplatz

In einem früheren Fall vor dem BFH (Urteil v. 6.11.2014, VI R 4/14) wurde bereits entschieden, dass ein betrieblicher Arbeitsplatz als unzumutbar gilt, wenn bestimmte Lautstärkepegel überschritten werden. Drohen in diesem Fall gesundheitliche Folgeschäden, insbesondere bei spezifischen Vorerkrankungen, ist dieser Arbeitsplatz als ungeeignet anzusehen.

Keine Revision eingelegt

Obwohl das FG Berlin-Brandenburg im vorliegenden Rechtsstreit eine Revision zugelassen hat, wurde diese vom Finanzamt nicht wahrgenommen. Es lässt sich daraus deuten, dass die Finanzverwaltung die Ansicht des FG Berlin-Brandenburg in solchen Fällen teilt.

Daher können sich Steuerpflichtige mit ähnlichen Fällen auf das Urteil des FG Berlin-Brandenburg stützen. Ein gleicher positiver Ausgang kann aber nicht versichert werden.

Hinweis: Neuer Rechtsstand

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass das Urteil des FG Berlin-Brandenburg unter alten ESt-Recht ergangen ist. Nach Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2022, kann ein Werbungskostenabzug für das betriebliche Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG nach einer gesetzlichen Pauschale vorgenommen werden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Kann ein häusliches Arbeitszimmer aus gesundheitlichen Gründen steuerlich abgesetzt werden?

    Ja, das FG Berlin-Brandenburg (Urteil v. 29.9.2022, 5 K 5138/21) hat entschieden, dass Arbeitnehmer die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers als Werbungskosten abziehen können, wenn die Nutzung aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber grundsätzlich einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Der Abzug war im entschiedenen Fall auf den Höchstbetrag von 1.250 EUR pro Jahr begrenzt.

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  • Welche Voraussetzungen sieht das Finanzamt klassischerweise für den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers?

    Das Finanzamt verlangt regelmäßig, dass das Arbeitszimmer entweder den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet oder dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Werbungskostenabzug grundsätzlich versagt. Gesundheitliche Gründe können jedoch nach FG-Rechtsprechung eine Ausnahme rechtfertigen.

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  • Wann gilt ein betrieblicher Arbeitsplatz wegen Lärmbelästigung als unzumutbar?

    Nach BFH-Rechtsprechung (Urteil v. 6.11.2014, VI R 4/14) ist ein betrieblicher Arbeitsplatz als ungeeignet anzusehen, wenn bestimmte Lautstärkepegel überschritten werden und gesundheitliche Folgeschäden drohen. Dies gilt besonders bei spezifischen Vorerkrankungen des Arbeitnehmers. In diesen Fällen kann ein Ausweichen ins häusliche Arbeitszimmer steuerlich anerkannt werden.

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  • Können sich Steuerpflichtige auf das Urteil des FG Berlin-Brandenburg berufen?

    Ja, da das Finanzamt keine Revision eingelegt hat, kann davon ausgegangen werden, dass die Finanzverwaltung die Entscheidung mitträgt. Steuerpflichtige in vergleichbaren Fällen können sich daher auf das Urteil stützen. Ein identischer positiver Ausgang ist jedoch nicht garantiert, da jeder Einzelfall individuell zu beurteilen ist.

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  • Welche Rechtslage gilt für das häusliche Arbeitszimmer nach dem Jahressteuergesetz 2022?

    Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG neu gefasst. Seitdem ist ein Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer auch nach einer gesetzlichen Jahrespauschale möglich. Das Urteil des FG Berlin-Brandenburg erging noch zur alten Rechtslage, die Grundsätze zur gesundheitlichen Notwendigkeit bleiben jedoch als Auslegungshilfe relevant.

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