Frage

Können sich Steuerpflichtige auf das Urteil des FG Berlin-Brandenburg berufen?

Ja, da das Finanzamt keine Revision eingelegt hat, kann davon ausgegangen werden, dass die Finanzverwaltung die Entscheidung mitträgt. Steuerpflichtige in vergleichbaren Fällen können sich daher auf das Urteil stützen. Ein identischer positiver Ausgang ist jedoch nicht garantiert, da jeder Einzelfall individuell zu beurteilen ist.

Stand: Januar 2023

Mehr dazu im Beitrag Häusliches Arbeitszimmer bei gesundheitlichen Einschränkungen.

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