Frage

Ab wann gilt die neue Zuordnungsregelung zur Grunderwerbsteuer?

Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG, die nach dem Tag der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 verwirklicht werden. Zusätzlich sind auch Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG zu berücksichtigen, die vor diesem Stichtag verwirklicht wurden.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Grunderwerbsteuer: Wann ein Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört.

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