Die Neuregelung gilt erstmals für Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG, die nach dem Tag der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 verwirklicht werden. Zusätzlich sind auch Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 1 und 2 GrEStG zu berücksichtigen, die vor diesem Stichtag verwirklicht wurden.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Grunderwerbsteuer: Wann ein Grundstück zum Vermögen einer Gesellschaft gehört.
Verwandte Fragen
Bis zu welchem Bruttolistenpreis wird ein E-Firmenwagen begünstigt?
Die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Versteuerung von Elektro-Firmenwagen wurde angehoben; den genauen Betrag und die Fundstelle finden Sie im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)
Gibt es Meldepflichten für Krypto-Transaktionen?
Für Krypto-Transaktionen kommen Melde- und Berichtspflichten — ab wann und für wen, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)
Gibt es eine besondere Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge?
Für neue E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen ist eine eigene degressive Abschreibung vorgesehen — Details und Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)
Gilt für Restaurantumsätze wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz?
Für Speisen in der Gastronomie ist die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz vorgesehen — ab wann genau, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)