Nach dem geplanten Wachstumschancengesetz sollen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erst dann besteuert werden, wenn sie 1.000 € im Kalenderjahr übersteigen. Bis zu dieser Freigrenze bleiben die Einnahmen steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, sind die Einnahmen in voller Höhe steuerpflichtig.
Stand: Dezember 2023
Mehr dazu im Beitrag Geplante Freigrenze für Mieteinnahmen.
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