Frage

Wie werden Auszubildende und Studierende in Vollzeit steuerlich eingeordnet?

Sie werden einem befristet beschäftigten Arbeitnehmer mit erster Tätigkeitsstätte gleichgestellt. Damit gelten für ihre Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungsaufwendungen dieselben Beschränkungen wie für Arbeitnehmer, die dauerhaft an einer ersten Tätigkeitsstätte tätig sind.

Stand: Oktober 2020

Mehr dazu im Beitrag Erste Tätigkeitsstätte bei einer vorzeitigen Bildungsmaßnahme.

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