Frage

Sind Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht abzugsfähig?

Ja, Nachlassverbindlichkeiten sind in Fällen der beschränkten Steuerpflicht künftig anteilig abzugsfähig. Der Abzug erfolgt entsprechend dem Anteil, mit dem der Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags.

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