Kosten des Erbfalls – dazu gehören z.B. Bestattungskosten – werden bis zu einem bestimmten Betrag pauschal und ohne Nachweis anerkannt. Diese Pauschale erhöht sich.
Das ändert sich
Der Erbfallkostenpauschbetrags wird von 10.300 EUR auf 15.000 EUR erhöht.
Inkrafttreten
Gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des Gesetzes folgt, entsteht.
Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht
Nachlassverbindlichkeiten sollen in Fällen der beschränkten Steuerpflicht anteilig abzugsfähig sein.
Das ändert sich
Nachdem der EuGH entschieden hatte, dass die bisher geregelte Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wird nun eine anteilige Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht geregelt.
Diese Abzugsfähigkeit ist entsprechend dem Anteil, mit dem der Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt, möglich.
Inkrafttreten
Gilt für Erwerbe, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des Gesetzes folgt, entsteht.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Erbfallkostenpauschbetrag nach der Erhöhung?
Der Erbfallkostenpauschbetrag wurde von 10.300 EUR auf 15.000 EUR angehoben. Bis zu diesem Betrag werden Kosten des Erbfalls, etwa Bestattungskosten, pauschal und ohne Einzelnachweis anerkannt.
Ab wann gilt der erhöhte Erbfallkostenpauschbetrag von 15.000 EUR?
Die Erhöhung gilt für Erwerbe, für die die Erbschaftsteuer ab dem Monat entsteht, der auf die Verkündung des Gesetzes folgt. Maßgeblich ist also der Zeitpunkt der Steuerentstehung, nicht der Zeitpunkt des Erbfalls im Allgemeinen.
Sind Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Erbschaftsteuerpflicht abzugsfähig?
Ja, Nachlassverbindlichkeiten sind in Fällen der beschränkten Steuerpflicht künftig anteilig abzugsfähig. Der Abzug erfolgt entsprechend dem Anteil, mit dem der Vermögensanfall der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt.
Warum wurde die Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht geändert?
Der EuGH hatte entschieden, dass die bisherige Nichtabzugsfähigkeit von Pflichtteilsverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt. Daraufhin wurde eine anteilige Abzugsfähigkeit gesetzlich geregelt, um europarechtskonform zu sein.
Wie wird der abzugsfähige Anteil der Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht berechnet?
Der Abzug erfolgt anteilig in dem Verhältnis, in dem der der deutschen Erbschaftsteuer unterliegende Vermögensanfall zum Gesamtvermögensanfall steht. Nur dieser Anteil der Nachlassverbindlichkeiten mindert die Bemessungsgrundlage.