Frage

Wie unterscheidet sich der Ausweis erhaltener Anzahlungen in Handels- und Steuerbilanz?

In der Steuerbilanz ist die Anzahlung brutto als Verbindlichkeit zu passivieren, wobei für die enthaltene Umsatzsteuer ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet wird. In der Handelsbilanz besteht diese Ansatzpflicht nicht: Hier wird nur der Nettobetrag unter 'erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen' ausgewiesen, während die Umsatzsteuer bis zur Abführung an das Finanzamt unter den sonstigen Verbindlichkeiten erfasst wird.

Stand: September 2019

Mehr dazu im Beitrag Erhaltene Anzahlungen richtig verbuchen.

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