Frage

Gilt die Entnahme eines Grundstücks aus dem Betriebsvermögen als Anschaffung im Sinne des § 23 EStG?

Ja. Nach § 23 Abs. 1 S. 2 EStG steht die Überführung eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen einer Anschaffung gleich. Wird das Grundstück innerhalb von 10 Jahren nach der Entnahme veräußert, liegt damit ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Der Zeitpunkt der Entnahme ist maßgeblich für den Beginn der 10-Jahresfrist.

Stand: Juli 2022

Mehr dazu im Beitrag Erfolgsneutrale Grundstücksentnahme – Privates Veräußerungsgeschäft.

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