Frage

Kann eine Tagesmutter zwischen tatsächlichen Betriebsausgaben und einer Pauschale wählen?

Ja, bei Einkünften aus selbständiger Arbeit besteht ein Wahlrecht zwischen dem Ansatz der tatsächlichen Betriebskosten und einer Betriebsausgabenpauschale. Die Pauschale darf jedoch nur angesetzt werden, wenn die Betreuung im eigenen Haushalt der Tagesmutter erfolgt. Findet die Betreuung in fremden Räumen statt, sind nur die tatsächlichen Kosten ansetzbar.

Stand: Juli 2021

Mehr dazu im Beitrag Einkommensteuerliche Betrachtung der Kindertagespflege.

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