Frage

Wie wird der Behinderten-Pauschbetrag ab 2026 elektronisch übermittelt?

Ab dem 1.1.2026 müssen die Stellen, die eine Behinderung feststellen oder eine Feststellung ändern, die entsprechenden Informationen elektronisch an das Finanzamt senden. Erst auf dieser Grundlage gewährt das Finanzamt den Behinderten-Pauschbetrag. Wird der Pauschbetrag nicht gewährt, kann die Ursache in einer fehlenden oder fehlerhaften Datenübermittlung der Feststellungsstelle liegen.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Direktauszahlungsmechanismus: schnelle Auszahlung staatlicher Hilfen.

Verwandte Fragen

  • Bis zu welchem Bruttolistenpreis wird ein E-Firmenwagen begünstigt?

    Die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Versteuerung von Elektro-Firmenwagen wurde angehoben; den genauen Betrag und die Fundstelle finden Sie im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gibt es Meldepflichten für Krypto-Transaktionen?

    Für Krypto-Transaktionen kommen Melde- und Berichtspflichten — ab wann und für wen, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gibt es eine besondere Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge?

    Für neue E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen ist eine eigene degressive Abschreibung vorgesehen — Details und Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gilt für Restaurantumsätze wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz?

    Für Speisen in der Gastronomie ist die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz vorgesehen — ab wann genau, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht