Ab dem 1.1.2026 müssen die Stellen, die eine Behinderung feststellen oder eine Feststellung ändern, die entsprechenden Informationen elektronisch an das Finanzamt senden. Erst auf dieser Grundlage gewährt das Finanzamt den Behinderten-Pauschbetrag. Wird der Pauschbetrag nicht gewährt, kann die Ursache in einer fehlenden oder fehlerhaften Datenübermittlung der Feststellungsstelle liegen.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Direktauszahlungsmechanismus: schnelle Auszahlung staatlicher Hilfen.
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