Mit einem sog. Direktauszahlungsmechanismus soll eine schnelle Auszahlung staatlicher Hilfen ermöglicht werden.
Das ändert sich
Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung einer Kontoverbindung zur Identifikationsnummer-Datenbank geschaffen. Die zentrale Speicherung dieser Daten bildet die Grundlage für den Aufbau eines Direktauszahlungsmechanismus (DAM).
Dieser soll eine schnelle und zugleich missbrauchssichere Auszahlung öffentlicher Leistungen ermöglichen (z.B. bei Pandemien oder Flutkatastrophen).
Mit dem DAM wird im Vorgriff auf zukünftig beabsichtigte Direktauszahlungen ein einfacher und digitalisierter Auszahlungsweg für Kontoüberweisungen bereitgestellt.
Inkrafttreten
Gilt ab dem Tag nach der Verkündung.
Behinderten-Pauschbetrag: Behörden müssen sich austauschen
Wenn das Finanzamt ab 2026 den Behinderten-Pauschbetrag nicht gewährt, kann der Fehler im System liegen.
Das ändert sich
Wenn in Zukunft der Behinderten-Pauschbetrag bei einer neuen Feststellung gewährt werden soll, muss die Stelle, die die Behinderung feststellt, die Informationen elektronisch an das Finanzamt senden. Das gilt auch, wenn die Feststellung einer Behinderung geändert wird.
Inkrafttreten
Gilt ab dem 1.1.2026
Ausländische betriebliche Altersversorgungseinrichtungen: Leistungen sind steuerbar
Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen gelten zukünftig als sonstige Einkünfte und sind damit steuerbar.
Hintergrund
Nach bisherigem Recht werden Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen auch dann nicht vollständig nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EstG besteuert, wenn die zu besteuernden Leistungen auf Beiträgen beruhen, die im Ausland begünstigt oder steuerfrei gestellt wurden.
In diesen Konstellationen kann es zu einer Besserstellung gegenüber dem inländischen Standardfall kommen, wenn z.B. bei der ausländischen Besteuerung eine Steuerbefreiung von Beiträgen gewährt wurde und in Deutschland bei der Rentenleistung nur der Ertrag besteuert wird.
Das ändert sich
Um diese Besserstellung zu vermeiden, wird gesetzlich klargestellt, dass nicht nur eine Steuerbefreiung von Beiträgen bei der deutschen Besteuerung, sondern auch eine vergleichbare steuerliche Freistellung oder Begünstigung von Beiträgen bei einer ausländischen Besteuerung zu Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG führt.
Inkrafttreten
Das gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025.
Häufige Fragen
Häufige Fragen
Was ist der Direktauszahlungsmechanismus (DAM)?
Der Direktauszahlungsmechanismus ist ein digitalisierter Auszahlungsweg, über den staatliche Leistungen schnell und missbrauchssicher per Kontoüberweisung an Bürgerinnen und Bürger ausgezahlt werden können. Er soll insbesondere in Krisensituationen wie Pandemien oder Flutkatastrophen zum Einsatz kommen. Grundlage ist die zentrale Speicherung der Kontoverbindung zur steuerlichen Identifikationsnummer.
Wo werden die Kontodaten für den Direktauszahlungsmechanismus gespeichert?
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, die Kontoverbindung zentral zur Identifikationsnummer-Datenbank zu speichern. Diese zentrale Speicherung bildet die technische Basis, damit staatliche Stellen Auszahlungen direkt und ohne weitere Datenerhebung vornehmen können.
Wie wird der Behinderten-Pauschbetrag ab 2026 elektronisch übermittelt?
Ab dem 1.1.2026 müssen die Stellen, die eine Behinderung feststellen oder eine Feststellung ändern, die entsprechenden Informationen elektronisch an das Finanzamt senden. Erst auf dieser Grundlage gewährt das Finanzamt den Behinderten-Pauschbetrag. Wird der Pauschbetrag nicht gewährt, kann die Ursache in einer fehlenden oder fehlerhaften Datenübermittlung der Feststellungsstelle liegen.
Wie werden Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen ab 2025 besteuert?
Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gelten Leistungen aus ausländischen betrieblichen Altersversorgungseinrichtungen als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG und sind in voller Höhe steuerbar. Das gilt auch dann, wenn die zugrunde liegenden Beiträge im Ausland steuerfrei gestellt oder steuerlich begünstigt wurden.
Warum wurde die Besteuerung ausländischer betrieblicher Altersversorgung angepasst?
Nach bisherigem Recht konnte es zu einer Besserstellung gegenüber inländischen Sachverhalten kommen, wenn die Beiträge im Ausland steuerfrei gestellt waren und in Deutschland nur der Ertragsanteil besteuert wurde. Mit der gesetzlichen Klarstellung wird sichergestellt, dass auch eine vergleichbare ausländische Steuerbefreiung oder Begünstigung von Beiträgen zur vollen Besteuerung der späteren Rentenleistung in Deutschland führt.